Bitte beachten Sie nachstehende Turnierplatzregeln, auf deren ausnahmsloser Einhaltung wir im Sinne einer ansprechenden Veranstaltung und der reibungslosen Abwicklung bestehen müssen:

  • Der Veranstalter garantiert dem Akteur einen Platz in der Größe der in der Anmeldung angegebenen Maße.
  • Der Stand/Aktionsplatz muss in der Konstruktion so beschaffen sein, dass keine Gefährdung für Dritte besteht. Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, haftet der Akteur.
  • Alle Akteure haben während der gesamten Veranstaltung ausnahmslos mittelalterliche Kleidung zu tragen! Die Verwendung von Uhren und Handys ist vor Publikum zu vermeiden!
  • Die Requisiten haben entsprechend dem mittelalterlichen Flair des Festes gestaltet zu sein! – Oberflächen aus Kunststoffen, sichtbare Alu-, Kunststoff- und Stahlrohrkonstruktionen, z.B. Partyzelte Kunststoff weiß, Sonnenschirme aus Plastik, elektrische Scheinwerfer und sichtbare Elektrogeräte etc. sind nicht zulässig!
  • Dienstleistungen und Waren, die im Vertrag nicht vermerkt wurden, dürfen auch nicht dargeboten bzw. feilgeboten werden!
  • Der Ausschank von Speisen und Getränken ist ausschließlich zugelassenen Gastronomieständen vorbehalten und bedarf jedenfalls der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters!
  • Die Ausstattung hat in Material, Form und Verarbeitung mittelalterlichem (Kunst-)Handwerk zu entsprechen! – Ausstattung aus Plastik, synthetischen Stoffen u. dgl. sind ausnahmslos unzulässig!
  • Die Sicherung der Waren, Stände, Ausstattung und Requisiten gegen Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, Beschädigung oder Untergang der Sache sind ausschließlich Obliegenheit des Akteurs! – Der Veranstalter lehnt jede Haftung oder Schadenersatz – gleich aus welchem Titel – ab.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Kleidung, Requisiten, Waren und Aktionsplatz/Stand hinsichtlich vorstehender Kriterien zu prüfen und sofortige Änderungen und Anpassungen zu verlangen!
  • Ausdrückliche Genehmigungen des Veranstalters sind bis 30. Juni 2022 in schriftlicher Form einzuholen.
  • Der Stand/Aktionsplatz muss auf dem vom Veranstalter zugeteiltem Platz aufgebaut werden. – Zur Zuweisung des Platzes melden Sie sich bitte unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Jedenspeigen beim Veranstalter oder beim Organisationskomitee!
  • Der Aktionsplatz/Stand kann nach Vertragsabschluss ab Freitag, 12. August 13:00 Uhr aufgebaut werden und hat spätestens Samstag, 13. August um 10:00 fertig und betriebsbereit zu sein!
  • Der Abbau des Aktionsplatzes/Standes ist am Sonntag, 14. August ab 21:00 zulässig und sollte bis spätestens Montag, 15. August 13:00 Uhr – zur störungsfreien Endreinigung des Festplatzes – abgeschlossen sein!
  • Der Stand/Aktionsplatz muss vom Akteur sauber verlassen werden.
  • Der Akteur hat dafür zu sorgen, dass sein Stand/Aktionsplatz bei einer behördlichen Prüfung den Bestimmungen entspricht. – beim Nichtentsprechen haftet der Akteur!
  • Der Akteur hat für die nötigen Genehmigungen, die er für die Ausübung seines Gewerbes braucht, selbst zu sorgen. – beim Nichtentsprechen haftet der Akteur!
  • Jede/r Standbetreiber/Lagergruppe muss einen gültig überprüften mind. 6 kg Schaum Feuerlöscher EN3 oder 6 kg Wasser mit Zusätzen lt. ÖNORM F1050 (keine ABC Pulverlöscher) während der Veranstaltung griffbereit, allerdings für den Besucher nicht sichtbar, haben. Weiter muss bei jedem Lagerfeuer zusätzlich ein Eimer Wasser (mindestens 8L) griffbereit platziert werden.
  • Der Akteur haftet für sein Personal
  • Den Weisungen der Sicherheits- und Kontrollorgane des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die oben angeführten Turnierplatzregeln hat der Veranstalter das Recht, die
Feilbietung einzelner Leistungen/Waren zu untersagen, auf Kosten des Akteurs die sofortige Räumung des Aktionsplatzes/Standes zu verfügen und den Akteur – ohne Rückerstattung von Gebühren – vom Festplatz auszuschließen!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Ihre Rückfragen und Anliegen gerne zur Verfügung!